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   BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2315/93   

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https://dejure.org/1993,3801
BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2315/93 (https://dejure.org/1993,3801)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.1993 - 2 BvR 2315/93 (https://dejure.org/1993,3801)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 2315/93 (https://dejure.org/1993,3801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Folgenabwägung bei Rückschiebung in einen sicheren Drittstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundesamt - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Asylantrag abgelehnt - Einreise aus einem sicheren Drittstaat - Österreich - Gestattung der Wiedereinreise - Verweis auf den Asylausschlußgrund - Ungarn - Genfer Flüchtlingskonvention

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2315/93
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 82, 54 [57]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    - 2 BvR 2315/93 -.
  • VG Sigmaringen, 16.03.2006 - A 2 K 10668/05

    Afghanistan - Abschiebungsschutz nach § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004 für

    Da nach derzeitiger Rechtslage alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten entweder Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder sonstige sichere Drittstaaten nach Anlage I zu § 26a AsylVfG sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16a Abs. 1 GG ausgeschlossen, selbst wenn sein Reiseweg im Einzelnen nicht bekannt ist (BVerwG, Urt. v. 07.11.1995 - 9 C 73/95 -, NVwZ 1996, 197; BVerfG, Urt. v. 14.03.1996 - 2 BvR 2315/93 -, NVwZ 1996, 700 [704]).
  • LG Landshut, 25.10.2017 - 6 Qs 186/16

    Zum Anwendungsbereich des persönlichen Strafaufhebungsgrundes des Art. 31 Nr. 1

    Die dem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (vgl. EuGH Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (vgl. BVerfG a. a. O. und 2 BvR 2315/93) zugrundeliegende Vermutung ist nämlich nicht unwiderleglich.
  • VG Ansbach, 05.07.2012 - AN 3 K 12.30111

    In Italien anerkannte Flüchtlinge; Abschiebungsandrohung

    Zugleich kommen damit grundsätzlich auch die durch § 60 Abs. 1 AufenthG oder den subsidiären Schutz nach § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG vermittelten materiellen Rechtspositionen nicht in Betracht, soweit eine Berücksichtigung von solch Abschiebungsschutz gebietenden Umständen innerhalb des Konzeptes der normativen Vergewisserung stattgefunden hat (vgl. zu außerhalb des Konzeptes der normativen Vergewisserung liegenden Umständen BVerfG v. 14.5.1996, 2 BvR 1938/93; 2 BvR 2315/93).
  • VG Sigmaringen, 14.11.2001 - A 4 K 12176/00

    Keine Gruppenverfolgung der Yeziden in Georgien

    Da nach derzeitiger Rechtslage alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten entweder Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder sonstige sichere Drittstaaten nach Anlage I zu § 26a AsylVfG sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16a Abs. 1 GG ausgeschlossen, selbst wenn sein Reiseweg im Einzelnen nicht bekannt ist (BVerwG, Urt. v. 07.11.1995 -- 9 C 73/95 --, NVwZ 1996, 197; BVerfG Urt. v. 14.03.1996 -- 2 BvR 2315/93 --, NVwZ 1996, 700 (704)).
  • VG Sigmaringen, 04.11.2003 - A 4 K 10303/02

    Georgien: keine Rückkehrgefährdung wegen Asylantragstellung

    Da nach derzeitiger Rechtslage alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten entweder Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder sonstige sichere Drittstaaten nach Anlage I zu § 26a AsylVfG sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16a Abs. 1 GG ausgeschlossen, selbst wenn sein Reiseweg im Einzelnen nicht bekannt ist (BVerwG, Urt. v. 07.11.1995 - 9 C 73/95 -, NVwZ 1996, 197; BVerfG Urt. v. 14.03.1996 - 2 BvR 2315/93 -, NVwZ 1996, 700 (704)).
  • VG Düsseldorf, 11.10.1996 - 25 K 8082/95

    Asylrecht: Fehlende Berufungsmöglichkeit infolge Einreise aus einem sicheren

    BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93; 2 BvR 2315/93 -.
  • VG Düsseldorf, 08.11.2013 - 1 K 5140/13
    BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1 9 9 6 - 2 BvR1938/93, 2 BvR 2315/93 - juris.
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